FAQ + AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Himmelblau Rust
I. Allgemeines
I.1) Himmelblau Rust, Inhaberin Nicole Lackner, Conradplatz 9, 7071 Rust – im Folgenden kurz als (das) Himmelblau Rust bezeichnet – erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“ genannt). Diese AGB gelten sohin für sämtliche mit Himmelblau Rust abgeschlossenen Verträge. Die vorliegenden AGB regeln die Inanspruchnahme der von Himmelblau Rust angebotenen Leistungen, durch die Brautleute / die Kunden (im Folgenden auch kurz (der) „Veranstalter“ genannt), sowie die sich daraus ergebenden beiderseitigen Rechte und Pflichten. Die gegenständlichen AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Himmelblau Rust und dem Veranstalter, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Anderslautende Bedingungen des Veranstalters sind ungültig. Der Veranstalter unterwirft sich diesen AGB. Nebenabreden zu diesen AGB sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.
I.2) Der Veranstalter anerkennt mit der ersten Annahme von Leistungen des Himmelblau Rust die gegenständlichen AGB und dabei insbesondere auch die darin enthaltenen Stornobedingungen. Spätestens mit der Leistung der ersten Anzahlung bestätigt der Veranstalter auch verbindlich, die gegenständlichen AGB vollständig erhalten, gelesen und verstanden zu haben.
I.3) Himmelblau Rust ist jederzeit berechtigt, die vorliegenden AGB zu ändern. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB als vereinbart.
I.4) Falls die gegenständlichen AGB einem Verbrauchergeschäft im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) zugrunde liegen, gelten die Bestimmungen des KSchG sowie die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit in den vorliegenden AGB nicht zulässigerweise davon abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.
II. Vertragsabschluss / Leistungsumfang / Leistungen Dritter / Eigentumsvorbehalt
II.1) Die Angebote von Himmelblau Rust sind jeweils als verbindlich aufzufassen. Angebote von Himmelblau Rust an den Veranstalter sind stets freibleibend, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes bestimmt wurde. Himmelblau Rust erachtet sich mangels gegenteiliger schriftlicher Vereinbarung an jedes Himmelblau Rust-Angebot für längstens sieben Tage, gerechnet ab dem Datum des Angebotes gebunden (Bindungsfrist).
Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterfertigung des von Himmelblau Rust erstellten schriftlichen Angebotes samt der gegenständlichen AGB durch den Veranstalter, Übergabe dieser unterfertigten Urkunden an Himmelblau Rust und Eingang der ersten Teilzahlung in Höhe von € 5.000,00 auf dem von Himmelblau Rust bekannt gegebenen Konto – all dies innerhalb der Bindungsfrist. Nach ungenutztem Ablauf der Bindungsfrist verliert das Angebot von Himmelblau Rust mit sofortiger Wirkung seine Gültigkeit und Verbindlichkeit.
II.2) Vor Vertragsabschluss erbrachte Leistungen des Himmelblau Rust werden mit einem Stundensatz von € 50,00 zuzüglich Ust verrechnet, wenn der Vertragsabschluss vom Veranstalter ohne im Einfluss von Himmelblau Rust liegende Gründe abgelehnt wird.
II.3) Der zwischen Himmelblau Rust und dem Veranstalter abgeschlossene Vertrag wird für die Dauer einer einmaligen Erfüllung zum vereinbarten Termin geschlossen.
II.4) Veranstalter im Sinne der gegenständlichen AGB und im Sinne abgeschlossener Verträge sind mangels gegenteiliger Regelung beide Brautleute. Handelt es sich beim Veranstalter um zwei oder mehr Personen, so haftet jede von ihnen für die gesamten übernommenen Verpflichtungen zur ungeteilten Hand.
II.5) Die von Himmelblau Rust dem Veranstalter angebotenen Leistungen beinhalten ein breites Spektrum. Der konkrete Leistungsumfang des jeweiligen Vertrages ergibt sich aus dem von Himmelblau Rust erstellten Angebot. Sonstige Leistungen sind nicht geschuldet. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfanges bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet.
II.6) Himmelblau Rust ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritter, insbesondere den aus dem von Himmelblau Rust erstellten Angebot ersichtlichen Cateringpartner zu bedienen.
II.7) Die von Himmelblau Rust erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des in Rechnung gestellten Honorars im Eigentum von Himmelblau Rust. Dies gilt auch für geistiges Eigentum von Himmelblau Rust. Der Veranstalter ist daher vor Bezahlung des vereinbarten Honorars nicht berechtigt, die von Himmelblau Rust erstellten und dem Veranstalter übermittelten Konzepte, Projekte und Abläufe, etc. selbst umzusetzen, durch sonstige Dritte umsetzen zu lassen oder auf andere Art und Weise zu seinem Vorteil zu verwerten.
III. Mitwirkungspflicht des Veranstalters / Sonstige Pflichten und Haftungen des Veranstalters
III.1) Der Veranstalter verpflichtet sich Himmelblau Rust zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich zu machen und zu übergeben, die für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind. Der Veranstalter verpflichtet sich zudem, Himmelblau Rust über alle Umstände, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, umgehend zu informieren. Der Veranstalter trägt jeglichen Aufwand, Schaden und Nachteil der dadurch entsteht, dass Arbeiten / Leistungen des Himmelblau Rust infolge seiner unrichtigen, unvollständigen, nachträglich geänderten, verzögerten oder verspäteten Angaben / Informationen entstehen, insbesondere Aufwendungen und Nachteile, welche dadurch entstehen, dass Arbeiten / Leistungen von Himmelblau Rust wiederholt werden müssen oder sich verzögern.
III.2) Der Veranstalter ist ausschließlich selbst verpflichtet, die von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Informationen / Materialien / Waren und sonstige Mittel auf ihre Eignung für den beabsichtigten Zweck und auf allfällige Urheber-, Kennzeichen-Rechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen und allenfalls erforderliche Zustimmungen einzuholen. Eine Haftung für Schäden aus einer Verletzung derartiger Rechte wird von Himmelblau Rust nicht übernommen. Eine allenfalls erforderliche Anmeldung bezüglich AKM und Vergnügungssteuer / Lustbarkeitsabgabe erfolgt direkt durch den Veranstalter. Alle diesbezüglichen Kosten, Steuern und Abgaben gehen zu Lasten des Veranstalters.
IV. Preise, Zahlungsfrist
IV.1) Die Preise von Himmelblau Rust verstehen sich in Euro zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
Der Veranstalter ist verpflichtet, binnen 7 Tagen ab Datum des Angebotes auf das von Himmelblau Rust bekanntgegebene Konto eine erste Teilzahlung in Höhe von € 5.000,00 (1. Anzahlung) zur Einzahlung zu bringen. Erst nach fristgerechtem Eingang der Anzahlung in Höhe von € 5.000,00 auf das von Himmelblau Rust bekannt gegebene Konto und ebenso fristgerechtem Erhalt des vom Veranstalter unterfertigten Angebotes samt der gegenständlichen AGB werden die von Himmelblau Rust angebotenen Leistungen verbindlich für das angebotene Datum reserviert.
Himmelblau Rust bietet zwei Buchungspakete an. 1. Fixes Pauschalpaket: in diesem Fall wird spätestens bei der Endbesprechung mittels Zoom – spätestens 1 Monat vor dem Veranstaltungsdatum – ein fixer Endpreis je nach Buchung bestimmt. Dies ist nur möglich, wenn die eventuell gebuchten Upgrades (Getränkepauschale) und Buchungsdaten (fixe Dauer der Hochzeit, fixe Personenanzahl) im Vorhinein fixiert werden. Handelt es sich um ein fixes Pauschalpaket wie hier erwähnt, dann steht der volle Preis im Vorhinein (vor de Hochzeit) unveränderbar fest. In Falle eines fixen Pauschalangebotes gilt: Spätestens 30 Werktage vor dem Veranstaltungstermin die Restzahlung in der vereinbarten Höhe auf das von Himmelblau Rust bekannt gegebene Konto zu leisten. Eine Einzahlungsbestätigung über diese Zahlung ist umgehend per E-Mail oder per Fax an Himmelblau Rust zu übermitteln.
Handelt es sich nicht um ein fixes Pauschalpaket, sprich: bleibt die zeitliche Dauer der Hochzeit offen weil sich das Brautpaar nicht auf eine Sperrstunde festlegen möchte, wird nach der tatsächlichen Dauer der Hochzeit abgerechnet. In diesem Fall erfolgt nach der Hochzeit eine Endabrechnung mit dem Restbetrag. Dieses Honorar ist binnen acht Tagen nach der Veranstaltung zur Zahlung fällig.
Wir möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass eventuelle Preisänderungen vorbehalten sind. Angebotene Preise beziehen sich auf die darauffolgende Hochzeitssaison. Preise für Essen und Getränke können/müssen bei Bedarf aktuell an geänderte Einkaufspreise bezüglich der vom Brautpaar gebuchten Saison angepasst werden.
Wenn nicht anders vereinbart, entsteht der Honoraranspruch von Himmelblau Rust für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.
Bei Zahlungsverzug ist Himmelblau Rust berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. zu berechnen. Die Verrechnung von geringeren Verzugszinsen – insbesondere als Entgegenkommen an den Veranstalter – begründet kein Abgehen von dem Anspruch auf die Verrechnung von 12 % Verzugszinsen. Für Mahnungen werden von Himmelblau Rust Mahnspesen verrechnet.
IV.2) Die Rechnungslegung erfolgt nach der Veranstaltung und wird entweder per Post oder aber per E-Mail an die Rechnungsadresse geschickt. Der Veranstalter nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass Himmelblau Rust seine Rechnungen elektronisch als Anhang einer E-Mail im Format PDF an die bekannte E-Mail-Adresse des Veranstalters versendet.
IV.3) Der Veranstalter nimmt zur Kenntnis und ist damit ausnahmslos einverstanden, dass das Himmelblau Rust spätestens drei Wochen vor der Veranstaltung die genaue Angabe der teilnehmenden Personen benötigt. Die im unterzeichneten Angebot angegeben Teilnehmerzahl gilt jedoch als Mindestanzahl von teilnehmenden Personen und wird zur Gänze in Rechnung gestellt (Garantie Zahl). Liegt die tatsächliche Anzahl der anwesenden Gäste darunter, wird die im Angebot ersichtliche Anzahl an Personen auf alle Fälle in Rechnung gestellt da das Angebot auf dessen Basis abgeschlossen wurde. Es erfolgt kein Reduzierung der Gästeanzahl! Erhöht sie die Anzahl der Personen wird dies extra in Rechnung gestellt, sprich wurde die Veranstaltung letztlich für einen größeren Personenkreis als der garantierten Teilnehmerzahl ausgerichtet, so erfolgt die Abrechnung nach der Anzahl der an der Veranstaltung tatsächlich teilgenommenen Personen auf Basis der im Angebot festgelegten Preise pro Person.
V. Rücktritt und Vertragsauflösung
V.1) Der Veranstalter hat grundsätzlich das Recht, zu den nachstehenden Stornobedingungen vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes richtet sich die Stornogebühr nach dem bekannt gegebenen Veranstaltungstag und den gegenständlichen AGB. Ein Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform, wobei E-Mail genügt.
Für den Fall des Rücktrittes beträgt die Stornogebühr
bis 18 Monate vor dem angegebenen Veranstaltungstag 40 %
bis 14 Monate vor dem angegebenen Veranstaltungstag 60 %
bis 52 Wochen vor dem angegebenen Veranstaltungstag 80 %
ab der 25. Woche vor dem angegebenen Veranstaltungstag 100 %
jeweils von der vereinbarten Auftragssumme (unterschriebenes Angebot) inkl. Ust in der gesetzlichen Höhe.
V.2) Himmelblau Rust ist berechtigt, den abgeschlossenen Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wobei eine Auflösungserklärung per E-Mail an die Himmelblau Rust bekannte E-Mail-Adresse der Veranstalter (oder eines von ihnen) ausreichend ist. Die Auflösungserklärung gilt mit Absendung eines diesbezüglichen E-Mails als zugekommen.
Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn
a) die Ausführung der Leistung durch Himmelblau Rust aus Gründen, die der Veranstalter zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von sieben Tagen weiter verzögert wird
b) der Veranstalter fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von sieben Tagen gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag (wie zB Zahlung der 2. Anzahlung oder eines sonstigen fälligen bzw. fällig gestellten Betrages oder Verletzungen der Mitwirkungspflichten, etc.) verstößt
c) über das Vermögen des Veranstalters (oder eines von ihnen) ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Antrag auf Eröffnung eines solchen mangels Vermögens abgewiesen wird oder
d) der Veranstalter seine Zahlungen einstellt.
Im Falle einer Auflösung aus wichtigem Grund bleiben alle Entgeltansprüche von Himmelblau Rust für die im Zeitraum bis zur Auflösungserklärung erbrachten Leistungen gegenüber dem Veranstalter sowie allfällige Schadenersatzansprüche unberührt. Himmelblau Rust ist im Falle einer Auflösung aus wichtigem Grund berechtigt, ihre Entgeltansprüche für die im Zeitraum bis zur Auflösungserklärung erbrachten Leistungen gegenüber dem Veranstalter nach dem unter Punkt V.1.) dargestellten Berechnungsmodus für die zu berechnende Stornogebühr abzurechnen.
Neben allen Entgeltansprüchen von Himmelblau Rust sowie allfälligen Schadenersatzansprüchen trägt der Veranstalter im Falle der Auflösung aus wichtigem Grund jedenfalls auch sämtliche bereits entstandenen Spesen und Barauslagen, bereits erbrachte Leistungen Dritter sowie eventuelle sonstige Stornokosten.
V.3) Himmelblau Rust hat auch dann Anspruch auf das vertraglich zustehende Honorar, wenn infolge eines Umstandes, der nicht von Himmelblau Rust zu vertreten ist, die Veranstaltung nicht bzw. nicht termingerecht oder nicht in der vertraglich festgelegten Art und Weise durchgeführt werden kann.
V.4) Für den Fall der höheren Gewalt, worunter insbesondere alle vom Parteiwillen unabhängigen Umständen anzusehen sind, die nachweislich die Möglichkeit des Himmelblau Rust, den Auftrag vereinbarungsmäßig zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen oder unmöglich machen, so etwa Erdbeben, Feuer, Überschwemmung, sonstige Naturkatastrophen, Unruhen, Epidemien, Pandemien, staatlich/behördliche Regelungen/ Beschränkungen, staatliche/behördliche Entscheidungen oder sonstige staatliche/behördliche Maßnahmen (unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit), Betriebsunterbrechungen, Streik, terroristische Angriffe, notwendige Reparaturarbeiten, Betriebsstörungen, Aussperrung und auch jegliche sonstige Ereignisse ähnlicher oder nicht ähnlicher Art, die als vom Parteiwillen unabhängige Umstände zu qualifizieren sind, haben die Vertragsparteien einander unverzüglich zu benachrichtigen. Für den Fall der höheren Gewalt ist Himmelblau Rust zur Verlängerung der Liefertermine und -fristen nach Maßgabe des Umfanges und Andauernd dieser Umstände und ihrer Folgen berechtigt und der Veranstalter in diesem Zusammenhang verpflichtet, einen von zumindest drei von Himmelblau Rust vorgeschlagenen alternativen Veranstaltungsterminen/Hochzeitsterminen auszuwählen, ohne dass dem Veranstalter ein Rücktrittsrecht vom Vertrag der ein Schadenersatzanspruch daraus entstünde. Das Himmelblau Rust ist berechtigt, als alternative Veranstaltungstermine/Hochzeitstermine auch Termine an Wochentagen und auch Termine in dem auf das ursprüngliche Veranstaltungsjahr folgenden Jahr vorzuschlagen.
VI. Gewährleistung / Schadenersatz / Haftung
VI.1) Himmelblau Rust leistet nach Maßgabe dieser AGB und des abgeschlossenen Vertrages Gewähr für seine Leistungen. Gewährleistungsansprüche sind allerdings ausgeschlossen, sofern gegen die Vorgaben / Pläne oder die ausdrücklichen Anweisungen von Himmelblau Rust, seinen Mitarbeitern oder sonstige von ihm im eigenen Namen beauftragte Dritte verstoßen wurde, aber auch bei fehlerhaften Auftragsausführungen durch beigezogene Dritte, insbesondere solche, welche von Himmelblau Rust (Catering-Partner) oder auch vom Veranstalter direkt (zB DJ) beigezogen wurden. Auch für Fehler, die auf Informationen, Empfehlungen und Weisungen des Veranstalters zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen. Für Schäden durch seine eigenen Leistungen haftet Himmelblau Rust grundsätzlich nur dann, wenn Himmelblau Rust Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden oder Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste oder Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.
Aus eventuellen, freiwilligen Leistungen von Himmelblau Rust entsteht jedenfalls keinerlei Rechtsanspruch und wird für allfällige Mängel und Schäden aus freiwilligen Leistungen in keinem Fall gehaftet.
Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Veranstalters gegenüber Dritten sind vom Veranstalter auf dessen Kosten unverzüglich gegen diese direkt geltend zu machen.
VI.2) Der Veranstalter ist für die pünktliche (innerhalb von drei Tagen), vollständige sowie unbeschädigte Rückgabe allfälliger Leihartikel verantwortlich. Beschädigte, verlorene oder verschenkte Leihartikel sind vom Veranstalter zu ersetzen und werden in Rechnung gestellt.
Für Schäden, die durch den Veranstalter, seine Gäste oder durch sonstige Dritte, welche im Rahmen des mit Himmelblau Rust abgeschlossenen Vertrages im Interesse des Veranstalters tätig werden (zB DJ´s), verursacht werden, etwa Schäden in oder an der Veranstaltungslocation, Reinigungsgebühr, kaputte Möbel, etc. haftet der Veranstalter.
VI.3) Himmelblau Rust übernimmt keinerlei Haftung für Verlust und Beschädigung eingebrachter Gegenstände (Dekoration, Technik, Geschenke, Kleidung, Wertsachen, Fotoapparate, etc.).
VII. Sonstiges
VII.1) Mitbringen eigener Getränke: Das Mitbringen von eigenen Getränken des Veranstalters oder Dritte ist ausnahmslos nicht gestattet.
VII.2) Catering-Partner: Himmelblau Rust arbeitet ausschließlich mit seinen Catering-Partnern im Hinblick auf Speisen / Catering zusammen. Daher ist die Buchung einer dieser Catering-Partner verpflichtend. Externe Catering-Anbieter sind – soweit nicht ausnahmsweise eine anderslautende Vereinbarung schriftlich getroffen wurde – im Himmelblau Rust ausgeschlossen. Die Catering-Partner handeln auf eigene Verantwortung und ist eine Haftung des Himmelblau Rust für eine jede Art von Schäden und Nachteilen, welche durch die Catering-Partner versucht werden, ausnahmslos ausgeschlossen. Das Himmelblau Rust übernimmt sohin keine wie auch immer geartete Haftung für die Leistungen der Catering-Partner.
VII.3) Öffnungszeiten: Die gebuchten Räumlichkeiten des Himmelblau Rust stehen am Tag der Veranstaltung ab 10 Uhr bis spätestens 4.00 Uhr des darauf folgenden Tages zur Verfügung (Verlängerung nur nach vorheriger Absprache und Buchung ). Der Stadl kann ab 10 Uhr bis spätestens 22.00 Uhr genützt werden. Der Hofbereich kann am Veranstaltungstag im Zeitraum von 10 Uhr bis spätestens 24.00 Uhr genützt werden. Ab 24.00 Uhr kann der Hofbereich ausschließlich für kurze Zeit (zum Frischluft schnappen, zum Rauchen, etc.) genutzt werden, wobei ab 24.00 Uhr der Zugang zum Hof ausschließlich über die Rauchküche möglich ist. Ab 24.00 Uhr ist das Haupttor (ausgenommen Fluchtwege) zum Conradplatz 9 hin geschlossen.
VII.4) Musik / Lärmschutz: Im Zusammenhang mit dem Abspielen von Musik oder der Aufführung musikalischer Darbietungen ist den Anweisungen von Himmelblau Rust oder von diesem beauftragter Dritter ausnahmslos Folge zu leisten. Auf die Hintanhaltung ungebührlicher Lärmentwicklung ist stets Rücksicht zu nehmen, den diesbezüglichen Anweisungen von Himmelblau Rust, dessen Mitarbeitern oder von durch Himmelblau Rust beauftragte Dritte ist ausnahmslos Folge zu leisten. Für wie auch immer geartete Schäden oder Nachteile, insbesondere auch Strafen aus einer ungebührlichen Lärmentwicklung oder Überschreitung diesbezüglicher, gesetzlicher Vorschriften haftet ausschließlich der Veranstalter oder die von diesem direkt beigezogenen Dritten (etwa DJ´s). Der Veranstalter ist verpflichtet, die geplanten musikalischen Aufführungen und sonstigen Darbietungen dem Himmelblau Rust bis längstens sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen und allfällige hiezu notwendige Einwilligungen / Genehmigungen nachzuweisen. Nötige technische Anforderungen (zB Strom, etc.) sind spätestens vier Tage vor Veranstaltungsbeginn mit Himmelblau Rust abzustimmen.
VII.5) Datenschutz: Der Veranstalter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Himmelblau Rust die vom Veranstalter bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Daten für Kontoüberweisungen) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Veranstalters sowie für eigene Werbezwecke, automationsunterstützte Mittel, speichert und verarbeitet. Der Veranstalter ist ausdrücklich damit einverstanden, dass Himmelblau Rust die Daten des Veranstalters, insbesondere die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Daten, so lange aufbewahrt, als dies zur Erfüllung vertraglicher bzw. gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist. Der Veranstalter ist ausdrücklich damit einverstanden, dass ihm elektronisch Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Himmelblau Rust ist berechtigt, bei allen im Leistungsumfang inbegriffenen Leistungen für sein Unternehmen zu werben oder gegebenenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Veranstalter dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Der Veranstalter erklärt sich bereit, zumindest ein Hochzeitsfoto zur Verfügung zu stellen, welches auf der Website von Himmelblau Rust unbefristet veröffentlicht werden darf.
VIII. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen, die sich aus der Inanspruchnahme der von Himmelblau Rust angebotenen Leistungen ergeben, sohin insbesondere auf die mit Himmelblau Rust abgeschlossenen Verträge ist österreichisches Recht anwendbar, dies unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und der Verweisungsnormen. Als Gerichtsstand wird die ausschließliche Zuständigkeit des Landesgerichtes 7000 Eisenstadt vereinbart, soweit diese Vereinbarung im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes zulässig ist.
IX. Erklärung und Einverständnis AGB
Der Veranstalter erklärt, dass er vor Unterfertigung des Angebotes von Himmelblau Rust und der gegenständlichen AGB die gegenständlichen AGB gelesen hat, verstanden hat und mit diesen einverstanden ist. Änderung der AGBs vorbehalten.
X. Geheimhaltung
Der Veranstalter verpflichtet sich, allfällige Geschäftsgeheimnisse, Unterlagen und/oder sonstige Interna von Himmelblau Rust, welche ihm im Rahmen der Ausführung des geschlossenen Vertrages zur Kenntnis gelangt sind, vertraulich und geheim zu behandeln und diese in keiner Form weiterzugeben. Dieser Verpflichtung besteht uneingeschränkt auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses, unabhängig von der Art oder dem Grunde der Beendigung.
XI. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen AGB rechtsunwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine dieser in der wirtschaftlichen Auswirkung möglichst gleichkommende rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen.
Veranstalter Himmelblau Rust, Inhaberin Nicole Lackner
Stand: Oktober 2025

