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FAQ + AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Himmelblau Rust

I. Allgemeines

I.1) Himmelblau Rust, Inhaberin Nicole Lackner, Conradplatz 9, 7071 Rust – im Folgenden kurz

als (das) Himmelblau Rust bezeichnet – erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der

Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“ genannt).

Diese AGB gelten sohin für sämtliche mit Himmelblau Rust abgeschlossenen Verträge. Die

vorliegenden AGB regeln die Inanspruchnahme der von Himmelblau Rust angebotenen

Leistungen, durch die Brautleute / die Kunden (im Folgenden auch kurz (der) „Veranstalter“

genannt), sowie die sich daraus ergebenden beiderseitigen Rechte und Pflichten. Die

gegenständlichen AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen

Himmelblau Rust und dem Veranstalter, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug

genommen wird. Anderslautende Bedingungen des Veranstalters sind ungültig. Der

Veranstalter unterwirft sich diesen AGB. Nebenabreden zu diesen AGB sowie Änderungen

und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom

Schriftformerfordernis.

 

I.2) Der Veranstalter anerkennt mit der ersten Annahme von Leistungen des Himmelblau Rust die

gegenständlichen AGB und dabei insbesondere auch die darin enthaltenen

Stornobedingungen. Spätestens mit der Leistung der ersten Anzahlung bestätigt der

Veranstalter auch verbindlich, die gegenständlichen AGB vollständig erhalten, gelesen und

verstanden zu haben.

 

I.3) Himmelblau Rust ist jederzeit berechtigt, die vorliegenden AGB zu ändern. Für bereits

abgeschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB als

vereinbart.

 

I.4) Fal ls die gegenständl ichen AGB einem Verbrauchergeschäf t im Sinne des

Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) zugrunde liegen, gelten die Bestimmungen des KSchG

sowie die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit in den vorliegenden AGB nicht

zulässigerweise davon abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.

 

II. Vertragsabschluss / Leistungsumfang / Leistungen Dritter / Eigentumsvorbehalt

II.1) Die Angebote von Himmelblau Rust sind jeweils als verbindlich aufzufassen. Angebote von

Himmelblau Rust an den Veranstalter sind stets freibleibend, soweit nicht ausdrücklich und

schriftlich etwas anderes bestimmt wurde. Himmelblau Rust erachtet sich mangels

gegenteiliger schriftlicher Vereinbarung an jedes Himmelblau Rust-Angebot für längstens

sieben Tage, gerechnet ab dem Datum des Angebotes gebunden (Bindungsfrist).

Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterfertigung des von Himmelblau Rust erstellten

schriftlichen Angebotes samt der gegenständlichen AGB durch den Veranstalter, Übergabe

dieser unterfertigten Urkunden an Himmelblau Rust und Eingang der ersten Anzahlung in

Höhe von € 4.000,00 auf dem von Himmelblau Rust bekannt gegebenen Konto – all dies

innerhalb der Bindungsfrist. Nach ungenutztem Ablauf der Bindungsfrist verliert das Angebot

von Himmelblau Rust mit sofortiger Wirkung seine Gültigkeit und Verbindlichkeit.

 

II.2) Vor Vertragsabschluss erbrachte Leistungen des Himmelblau Rust werden mit einem

Stundensatz von € 50,00 zuzüglich Ust verrechnet, wenn der Vertragsabschluss vom

Veranstalter ohne im Einfluss von Himmelblau Rust liegende Gründe abgelehnt wird.

 

II.3) Der zwischen Himmelblau Rust und dem Veranstalter abgeschlossene Vertrag wird für die

Dauer einer einmaligen Erfüllung zum vereinbarten Termin geschlossen.

 

II.4) Veranstalter im Sinne der gegenständlichen AGB und im Sinne abgeschlossener Verträge

sind mangels gegenteiliger Regelung beide Brautleute. Handelt es sich beim Veranstalter um

zwei oder mehr Personen, so haftet jede von ihnen für die gesamten übernommenen

Verpflichtungen zur ungeteilten Hand.

 

II.5) Die von Himmelblau Rust dem Veranstalter angebotenen Leistungen beinhalten ein breites

Spektrum. Der konkrete Leistungsumfang des jeweiligen Vertrages ergibt sich aus dem von

Himmelblau Rust erstellten Angebot. Sonstige Leistungen sind nicht geschuldet.

Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfanges bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

Ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet.

 

II.6) Himmelblau Rust ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen

Dritter, insbesondere den aus dem von Himmelblau Rust erstellten Angebot ersichtlichen

Cateringpartner zu bedienen.

 

II.7) Die von Himmelblau Rust erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des

in Rechnung gestellten Honorars im Eigentum von Himmelblau Rust. Dies gilt auch für

geistiges Eigentum von Himmelblau Rust. Der Veranstalter ist daher vor Bezahlung des

vereinbarten Honorars nicht berechtigt, die von Himmelblau Rust erstellten und dem

Veranstalter übermittelten Konzepte, Projekte und Abläufe, etc. selbst umzusetzen, durch

sonstige Dritte umsetzen zu lassen oder auf andere Art und Weise zu seinem Vorteil zu

verwerten.

 

III. Mitwirkungspflicht des Veranstalters / Sonstige Pflichten und Haftungen des Veranstalters

III.1) Der Veranstalter verpflichtet sich Himmelblau Rust zeitgerecht und vollständig alle

Informationen und Unterlagen zugänglich zu machen und zu übergeben, die für die

Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind. Der Veranstalter verpflichtet sich

zudem, Himmelblau Rust über alle Umstände, die für die Durchführung des Auftrages von

Bedeutung sind, umgehend zu informieren. Der Veranstalter trägt jeglichen Aufwand, Schaden

und Nachteil der dadurch entsteht, dass Arbeiten / Leistungen des Himmelblau Rust infolge

seiner unrichtigen, unvollständigen, nachträglich geänderten, verzögerten oder verspäteten

Angaben / Informationen entstehen, insbesondere Aufwendungen und Nachteile, welche

dadurch entstehen, dass Arbeiten / Leistungen von Himmelblau Rust wiederholt werden

müssen oder sich verzögern.

 

III.2) Der Veranstalter ist ausschließlich selbst verpflichtet, die von ihm für die Durchführung des

Auftrages zur Verfügung gestellten Informationen / Materialien / Waren und sonstige Mittel auf

ihre Eignung für den beabsichtigten Zweck und auf allfällige Urheber-, Kennzeichen-Rechte

oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen und allenfalls erforderliche Zustimmungen einzuholen.

Eine Haftung für Schäden aus einer Verletzung derartiger Rechte wird von Himmelblau Rust

nicht übernommen. Eine allenfalls erforderliche Anmeldung bezüglich AKM und

Vergnügungssteuer / Lustbarkeitsabgabe erfolgt direkt durch den Veranstalter. Alle

diesbezüglichen Kosten, Steuern und Abgaben gehen zu Lasten des Veranstalters.

 

IV. Preise, Zahlungsfrist

IV.1) Die Preise von Himmelblau Rust verstehen sich in Euro zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils

gültigen Höhe.

a) Der Veranstalter ist verpflichtet, binnen 7 Tagen ab Datum des Angebotes auf das von

Himmelblau Rust bekanntgegebene Konto eine erste Anzahlung in Höhe von € 4.000,00

(1. Anzahlung) zur Einzahlung zu bringen. Erst nach fristgerechtem Eingang der

Anzahlung in Höhe von € 4.000,00 auf das von Himmelblau Rust bekannt gegebene

Konto und ebenso fristgerechtem Erhalt des vom Veranstalter unterfertigten Angebotes

samt der gegenständlichen AGB werden die von Himmelblau Rust angebotenen

Leistungen verbindlich für das angebotene Datum reserviert.

 

b) Spätestens 30 Werktage vor dem Veranstaltungstermin ist eine weitere Anzahlung in

Höhe von € 4.000,00 (2. Anzahlung) auf das von Himmelblau Rust bekannt gegebene

Konto zu leisten. Eine Einzahlungsbestätigung über diese zweite Anzahlung ist umgehend

per E-Mail oder per Fax an Himmelblau Rust zu übermitteln.

 

c) Der Restbetrag auf das vereinbarte Honorar ist binnen acht Tagen nach der Veranstaltung

zur Zahlung fällig.

 

d) Wir möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass eventuelle Preisänderungen vorbehalten

sind. Angebotene Preise beziehen sich auf die darauffolgende (Folgejahr)

Hochzeitssaison. Preise für Essen und Getränke können/müssen bei Bedarf aktuell an

geänderte Einkaufspreise angepasst werden.

 

Sämtliche Zahlungen sind auf folgendes Konto zu leisten: Nicole Lackner, IBAN: AT92 3301

2000 0191 5131 BIC:RLBBAT2E012, UID ATU 63602514 Handelsgericht Eisenstadt, LG

Eisenstadt.

Wenn nicht anders vereinbart, entsteht der Honoraranspruch von Himmelblau Rust für jede

einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.

Bei Zahlungsverzug ist Himmelblau Rust berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. zu

berechnen. Die Verrechnung von geringeren Verzugszinsen – insbesondere als

Entgegenkommen an den Veranstalter – begründet kein Abgehen von dem Anspruch auf die

Verrechnung von 12 % Verzugszinsen. Für Mahnungen werden von Himmelblau Rust

Mahnspesen verrechnet.

 

IV.2) Die Rechnungslegung erfolgt nach der Veranstaltung und wird entweder per Post oder aber

per E-Mail an die Rechnungsadresse geschickt. Der Veranstalter nimmt zustimmend zur

Kenntnis, dass Himmelblau Rust seine Rechnungen elektronisch als Anhang einer E-Mail im

Format PDF an die bekannte E-Mail-Adresse des Veranstalters versendet.

 

IV.3) Der Veranstalter nimmt zur Kenntnis und ist damit ausnahmslos einverstanden, dass das

Himmelblau Rust spätestens drei Wochen vor der Veranstaltung die genaue Angabe der

teilnehmenden Personen benötigt. Die im unterzeichneten Angebot angegeben

Teilnehmerzahl gilt jedoch als Mindestanzahl von teilnehmenden Personen und wird zur

Gänze in Rechnung gestellt (Garantie Zahl). Liegt die tatsächliche Anzahl der anwesenden

Gäste darunter, wird die im Angebot ersichtliche Anzahl an Personen auf alle Fälle in

Rechnung gestellt da das Angebot auf dessen Basis abgeschlossen wurde. Es erfolgt kein

Reduzierung der Gästeanzahl! Erhöht sie die Anzahl der Personen wird dies extra in

Rechnung gestellt, sprich wurde die Veranstaltung letztlich für einen größeren Personenkreis

als der garantierten Teilnehmerzahl ausgerichtet, so erfolgt die Speiseabrechnung nach der

Anzahl der an der Veranstaltung tatsächlich teilgenommenen Personen auf Basis der im

Angebot festgelegten Preise pro Person.

 

V. Rücktritt und Vertragsauflösung

V.1) Der Veranstalter hat grundsätzlich das Recht, zu den nachstehenden Stornobedingungen vom

abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes richtet sich die

Stornogebühr nach dem bekannt gegebenen Veranstaltungstag und den gegenständlichen

AGB. Ein Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform, wobei E-Mail genügt.

Für den Fall des Rücktrittes beträgt die Stornogebühr

– bis 18 Monate vor dem angegebenen Veranstaltungstag 40 %

– bis 14 Monate vor dem angegebenen Veranstaltungstag 60 %

– bis 52 Wochen vor dem angegebenen Veranstaltungstag 80 %

– ab der 25. Woche vor dem angegebenen Veranstaltungstag 100 %

jeweils von der vereinbarten Auftragssumme inkl. Ust in der gesetzlichen Höhe.

 

V.2) Himmelblau Rust ist berechtigt, den abgeschlossenen Vertrag aus wichtigen Gründen

mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wobei eine Auflösungserklärung per E-Mail an die

Himmelblau Rust bekannte E-Mail-Adresse der Veranstalter (oder eines von ihnen)

ausreichend ist. Die Auflösungserklärung gilt mit Absendung eines diesbezüglichen E-Mails

als zugekommen.

Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn

a) die Ausführung der Leistung durch Himmelblau Rust aus Gründen, die der Veranstalter zu

vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von sieben Tagen weiter

verzögert wird

 

b) der Veranstalter fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von

sieben Tagen gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag (wie zB Zahlung der 2.

Anzahlung oder eines sonstigen fälligen bzw. fällig gestellten Betrages oder Verletzungen der

Mitwirkungspflichten, etc.) verstößt

 

c) über das Vermögen des Veranstalters (oder eines von ihnen) ein Insolvenzverfahren

eröffnet oder der Antrag auf Eröffnung eines solchen mangels Vermögens abgewiesen wird

oder

 

d) der Veranstalter seine Zahlungen einstellt.

Im Falle einer Auflösung aus wichtigem Grund bleiben alle Entgeltansprüche von Himmelblau

Rust für die im Zeitraum bis zur Auflösungserklärung erbrachten Leistungen gegenüber dem

Veranstalter sowie allfällige Schadenersatzansprüche unberührt. Himmelblau Rust ist im Falle

einer Auflösung aus wichtigem Grund berechtigt, ihre Entgeltansprüche für die im Zeitraum bis

zur Auflösungserklärung erbrachten Leistungen gegenüber dem Veranstalter nach dem unter

Punkt V.1.) dargestellten Berechnungsmodus für die zu berechnende Stornogebühr

abzurechnen.

Neben allen Entgeltansprüchen von Himmelblau Rust sowie a l l f ä l l i g e n

Schadenersatzansprüchen trägt der Veranstalter im Falle der Auflösung aus wichtigem Grund

jedenfalls auch sämtliche bereits entstandenen Spesen und Barauslagen, bereits erbrachte

Leistungen Dritter sowie eventuelle sonstige Stornokosten.

 

V.3) Himmelblau Rust hat auch dann Anspruch auf das vertraglich zustehende Honorar, wenn

infolge eines Umstandes, der nicht von Himmelblau Rust zu vertreten ist, die Veranstaltung

nicht bzw. nicht termingerecht oder nicht in der vertraglich festgelegten Art und Weise

durchgeführt werden kann.

 

V.4) Für den Fall der höheren Gewalt, worunter insbesondere alle vom Parteiwillen unabhängigen

Umständen anzusehen sind, die nachweislich die Möglichkeit des Himmelblau Rust, den

Auftrag vereinbarungsmäßig zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen oder unmöglich

machen, so etwa Erdbeben, Feuer, Überschwemmung, sonstige Naturkatastrophen, Unruhen,

Epidemien, Pandemien, staatlich/behördliche Regelungen/ Beschränkungen, staatliche/

behördliche Entscheidungen oder sonstige staatliche/behördliche Maßnahmen (unabhängig

von ihrer Rechtmäßigkeit), Betriebsunterbrechungen, Streik, terroristische Angriffe,

notwendige Reparaturarbeiten, Betriebsstörungen, Aussperrung und auch jegliche sonstige

Ereignisse ähnlicher oder nicht ähnlicher Art, die als vom Parteiwillen unabhängige Umstände

zu qualifizieren sind, haben die Vertragsparteien einander unverzüglich zu benachrichtigen.

Für den Fall der höheren Gewalt ist Himmelblau Rust zur Verlängerung der Liefertermine und

-fristen nach Maßgabe des Umfanges und Andauernd dieser Umstände und ihrer Folgen

berechtigt und der Veranstalter in diesem Zusammenhang verpflichtet, einen von zumindest

drei von Himmelblau Rust vorgeschlagenen alternativen Veranstaltungsterminen/

Hochzeitsterminen auszuwählen, ohne dass dem Veranstalter ein Rücktrittsrecht vom Vertrag

der ein Schadenersatzanspruch daraus entstünde. Das Himmelblau Rust ist berechtigt, als

alternative Veranstaltungstermine/Hochzeitstermine auch Termine an Wochentagen und auch

Termine in dem auf das ursprüngliche Veranstaltungsjahr folgenden Jahr vorzuschlagen.

 

VI. Gewährleistung / Schadenersatz / Haftung

VI.1) Himmelblau Rust leistet nach Maßgabe dieser AGB und des abgeschlossenen Vertrages

Gewähr für seine Leistungen. Gewährleistungsansprüche sind allerdings ausgeschlossen,

sofern gegen die Vorgaben / Pläne oder die ausdrücklichen Anweisungen von Himmelblau

Rust, seinen Mitarbeitern oder sonstige von ihm im eigenen Namen beauftragte Dritte

verstoßen wurde, aber auch bei fehlerhaften Auftragsausführungen durch beigezogene Dritte,

insbesondere solche, welche von Himmelblau Rust (Catering-Partner) oder auch vom

Veranstalter direkt (zB DJ) beigezogen wurden. Auch für Fehler, die auf Informationen,

Empfehlungen und Weisungen des Veranstalters zurückzuführen sind, wird keine Haftung

übernommen. Für Schäden durch seine eigenen Leistungen haftet Himmelblau Rust

grundsätzlich nur dann, wenn Himmelblau Rust Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen

der gesetzlichen Vorschriften nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte

Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden oder Vermögensschäden, nicht erzielte

Ersparnisse, Zinsverluste oder Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.

Aus eventuellen, freiwilligen Leistungen von Himmelblau Rust entsteht jedenfalls keinerlei

Rechtsanspruch und wird für allfällige Mängel und Schäden aus freiwilligen Leistungen in

keinem Fall gehaftet.

Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Veranstalters gegenüber Dritten sind

vom Veranstalter auf dessen Kosten unverzüglich gegen diese direkt geltend zu machen.

 

VI.2) Der Veranstalter ist für die pünktliche (innerhalb von drei Tagen), vollständige sowie

unbeschädigte Rückgabe allfälliger Leihartikel verantwortlich. Beschädigte, verlorene oder

verschenkte Leihartikel sind vom Veranstalter zu ersetzen und werden in Rechnung gestellt.

Für Schäden, die durch den Veranstalter, seine Gäste oder durch sonstige Dritte, welche im

Rahmen des mit Himmelblau Rust abgeschlossenen Vertrages im Interesse des Veranstalters

tätig werden (zB DJ´s), verursacht werden, etwa Schäden in oder an der

Veranstaltungslocation, Reinigungsgebühr, kaputte Möbel, etc. haftet der Veranstalter.

 

VI.3) Himmelblau Rust übernimmt keinerlei Haftung für Verlust und Beschädigung eingebrachter

Gegenstände (Dekoration, Technik, Geschenke, Kleidung, Wertsachen, Fotoapparate, etc.).

 

VII. Sonstiges

VII.1) Mitbringen eigener Speisen und Getränke: Das Mitbringen von eigenen Speisen und

Getränken des Veranstalters ist ausnahmslos nicht gestattet.

 

VII.2) Catering-Partner: Himmelblau Rust arbeitet ausschließlich mit seinen Catering-Partnern im

Hinblick auf Speisen / Catering zusammen. Daher ist die Buchung einer dieser Catering-

Partner verpflichtend. Externe Catering-Anbieter sind – soweit nicht ausnahmsweise eine

anderslautende Vereinbarung schriftlich getroffen wurde – im Himmelblau Rust

ausgeschlossen. Die Auswahl des jeweiligen Catering-Partners, der die Hochzeit /

Veranstaltung beliefert, hängt von den freien Termin des Caterers und der Art des Essens ab

und wird durch das Himmelblau Rust nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt getroffen.

Die Catering-Partner handeln auf eigene Verantwortung und ist eine Haftung des Himmelblau

Rust für eine jede Art von Schäden und Nachteilen, welche durch die Catering-Partner

versucht werden, ausnahmslos ausgeschlossen. Das Himmelblau Rust übernimmt sohin

keine wie auch immer geartete Haftung für die Leistungen der Catering-Partner.

 

VII.3) Öffnungszeiten: Die gebuchten Räumlichkeiten des Himmelblau Rust stehen am Tag der

Veranstaltung zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn bis spätestens 4.00 Uhr des darauf

folgenden Tages zur Verfügung (Verlängerung nur nach vorheriger Absprache). Der Stadl

kann am Veranstaltungstag im Zeitraum von zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn bis

spätestens 22.00 Uhr genützt werden. Der Hofbereich kann am Veranstaltungstag im

Zeitraum von zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn bis spätestens 24.00 Uhr genützt

werden. Ab 24.00 Uhr kann der Hofbereich ausschließlich für kurze Zeit (zum Frischluft

schnappen, zum Rauchen, etc.) genutzt werden, wobei ab 24.00 Uhr der Zugang zum Hof

ausschließlich über die Rauchküche möglich ist. Ab 24.00 Uhr ist das Haupttor

(ausgenommen Fluchtwege) zum Conradplatz 9 hin geschlossen.

 

VII.4) Musik / Lärmschutz: Im Zusammenhang mit dem Abspielen von Musik oder der Aufführung

musikalischer Darbietungen ist den Anweisungen von Himmelblau Rust oder von diesem

beauftragter Dritter ausnahmslos Folge zu leisten. Auf die Hintanhaltung ungebührlicher

Lärmentwicklung ist stets Rücksicht zu nehmen, den diesbezüglichen Anweisungen von

Himmelblau Rust, dessen Mitarbeitern oder von durch Himmelblau Rust beauftragte Dritte ist

ausnahmslos Folge zu leisten. Für wie auch immer geartete Schäden oder Nachteile,

insbesondere auch Strafen aus einer ungebührlichen Lärmentwicklung oder Überschreitung

diesbezüglicher, gesetzlicher Vorschriften haftet ausschließlich der Veranstalter oder die von

diesem direkt beigezogenen Dritten (etwa DJs). Der Veranstalter ist verpflichtet, die

geplanten musikalischen Aufführungen und sonstigen Darbietungen dem Himmelblau Rust bis

längstens sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen und allfällige hiezu notwendige

Einwilligungen / Genehmigungen nachzuweisen. Nötige technische Anforderungen (zB Strom,

etc.) sind spätestens vier Tage vor Veranstaltungsbeginn mit Himmelblau Rust abzustimmen.

 

VII.5) Datenschutz: Der Veranstalter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass

Himmelblau Rust die vom Veranstalter bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail,

Daten für Kontoüberweisungen) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des

Veranstalters sowie für eigene Werbezwecke, automationsunterstützte Mittel, speichert und

verarbeitet. Der Veranstalter ist ausdrücklich damit einverstanden, dass Himmelblau Rust die

Daten des Veranstalters, insbesondere die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Daten,

so lange aufbewahrt, als dies zur Erfüllung vertraglicher bzw. gesetzlicher Verpflichtungen

erforderlich ist. Der Veranstalter ist ausdrücklich damit einverstanden, dass ihm elektronisch

Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Himmelblau Rust ist berechtigt, bei

allen im Leistungsumfang inbegriffenen Leistungen für sein Unternehmen zu werben oder

gegebenenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Veranstalter dafür ein

Entgeltanspruch zusteht. Der Veranstalter erklärt sich bereit, zumindest ein Hochzeitsfoto zur

Verfügung zu stellen, welches auf der Website von Himmelblau Rust unbefristet veröffentlicht

werden darf.

 

VIII. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehungen, die sich aus der Inanspruchnahme der von Himmelblau Rust

angebotenen Leistungen ergeben, sohin insbesondere auf die mit Himmelblau Rust abgeschlossenen

Verträge ist österreichisches Recht anwendbar, dies unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und der

Verweisungsnormen. Als Gerichtsstand wird die ausschließliche Zuständigkeit des Landesgerichtes

7000 Eisenstadt vereinbart, soweit diese Vereinbarung im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes

zulässig ist.

 

IX. Erklärung und Einverständnis AGB

Der Veranstalter erklärt, dass er vor Unterfertigung des Angebotes von Himmelblau Rust und der

gegenständlichen AGB die gegenständlichen AGB gelesen hat, verstanden hat und mit diesen

einverstanden ist. Änderung der AGBs vorbehalten.

 

X. Geheimhaltung

Der Veranstalter verpflichtet sich, allfällige Geschäftsgeheimnisse, Unterlagen und/oder sonstige

Interna von Himmelblau Rust, welche ihm im Rahmen der Ausführung des geschlossenen Vertrages

zur Kenntnis gelangt sind, vertraulich und geheim zu behandeln und diese in keiner Form

weiterzugeben. Dieser Verpflichtung besteht uneingeschränkt auch nach der Beendigung des

Vertragsverhältnisses, unabhängig von der Art oder dem Grunde der Beendigung.

 

XI. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen AGB rechtsunwirksam sein oder werden, bleibt die

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame

Bestimmung durch eine dieser in der wirtschaftlichen Auswirkung möglichst gleichkommende

rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen.

 

Veranstalter Himmelblau Rust, Inhaberin Nicole Lackner

Stand: Jänner 2022